Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für den Ticketkauf und den Besuch des «Out of Chaos Summit»
19. Dezember 2026, Amboss Rampe, Zürich
The Fecta, Verein mit Sitz in Maur ZH, Höhenstrasse 47a, 8127 Forch
1.Geltungsbereich und Veranstalterin
1.1
Diese AGB gelten für den Kauf und die Nutzung von Tickets für den «Out of Chaos Summit» (nachfolgend «Veranstaltung») sowie für den Aufenthalt am Veranstaltungsort.
1.2
Veranstalterin und Vertragspartnerin ist The Fecta, ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Maur, Kanton Zürich, Postadresse Höhenstrasse 47a, 8127 Forch (nachfolgend «Veranstalterin»). Die Veranstaltung wird von FISS, einer studentischen Initiative unter dem Dach von The Fecta, organisiert.
1.3
Kontakt: hello@out-of-chaos.ch, www.out-of-chaos.ch
1.4
Mit dem Kauf eines Tickets oder dem Betreten des Veranstaltungsorts akzeptieren Besucher:innen diese AGB.
1.5
Ergänzend gelten die Hausordnung des Veranstaltungsorts und die Anweisungen des Personals. Bei Widersprüchen geht in Fragen der Sicherheit die Hausordnung vor, im Übrigen gelten diese AGB.
2.Veranstaltung
2.1
Die Veranstaltung findet am Samstag, 19. Dezember 2026, in der Amboss Rampe, Zollstrasse 80, 8005 Zürich, statt. Türöffnung ist um 18:00 Uhr, Ende ca. 01:00 Uhr.
2.2
Das Programm umfasst Keynotes, Live-Musik, Comedy, eine Robotershow sowie kostenlose professionelle Porträtfotos. Das aktuelle Programm ist auf www.out-of-chaos.ch publiziert.
2.3
Die Veranstalterin kann Programm, Ablauf, Zeiten und Mitwirkende (z. B. Referierende, Bands, Comedians) ändern, sofern der Charakter der Veranstaltung insgesamt erhalten bleibt. Solche Änderungen berechtigen weder zur Rückgabe des Tickets noch zu einer Preisminderung.
3.Ticketkauf
3.1
Tickets werden über Eventfrog (Eventfrog AG, Olten) verkauft. Eventfrog handelt als Vermittlerin; der Vertrag über den Besuch der Veranstaltung kommt zwischen der Käuferin bzw. dem Käufer und der Veranstalterin zustande. Für die Abwicklung des Kaufs (Zahlung, Ticketversand) gelten ergänzend die AGB von Eventfrog.
3.2
Der Vertrag kommt mit Abschluss der Bestellung und der Bestellbestätigung per E-Mail zustande.
3.3
Es gelten die beim Kauf angegebenen Endpreise in CHF. Allfällige Gebühren von Eventfrog werden beim Kauf separat ausgewiesen.
3.4
Es gibt folgende Ticketkategorien: Studierende CHF 20 und Regulär CHF 50.
3.5
Studierendentickets gelten nur zusammen mit einem gültigen Studierendenausweis, der beim Einlass vorzuweisen ist. Ohne Nachweis ist die Differenz zum regulären Preis am Einlass zu bezahlen, andernfalls kann der Zutritt verweigert werden.
3.6
Die Veranstalterin kann Bestellungen ablehnen oder stornieren, insbesondere bei Verdacht auf gewerblichen Weiterverkauf. Bereits bezahlte Beträge werden in diesem Fall zurückerstattet.
4.Einlass, Weitergabe und Weiterverkauf
4.1
Das Ticket berechtigt zum einmaligen Eintritt. Es wird beim Einlass gescannt und damit entwertet. Bei mehrfach vorgezeigten Kopien gilt nur das zuerst gescannte Ticket. Beim Einlass erhalten Besucher:innen ein Armband, das während der Veranstaltung zum Wiedereintritt berechtigt. Das Armband ist nicht übertragbar. Ohne Armband oder mit einem entfernten oder beschädigten Armband ist kein Wiedereintritt möglich.
4.2
Tickets dürfen unentgeltlich oder höchstens zum Originalpreis an Dritte weitergegeben werden. Für die neue Ticketinhaberin bzw. den neuen Ticketinhaber gelten diese AGB.
4.3
Gewerblicher Weiterverkauf sowie Weiterverkauf über dem Originalpreis sind untersagt. Solche Tickets kann die Veranstalterin entschädigungslos sperren.
4.4
Die Veranstalterin kann den Zutritt aus wichtigem Grund verweigern, insbesondere bei erkennbarem Einfluss von Alkohol oder Drogen, bei Verstössen gegen diese AGB oder die Hausordnung, oder wenn die Sicherheit gefährdet ist. Liegt der Grund bei der Besucherin bzw. beim Besucher, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
5.Mindestalter und Ausweiskontrolle
5.1
Der Zutritt ist ab 18 Jahren gestattet. Beim Einlass ist ein gültiger amtlicher Ausweis mit Foto (Identitätskarte, Pass oder Führerausweis) vorzuweisen. Ohne Ausweis wird kein Zutritt gewährt und der Ticketpreis nicht zurückerstattet.
5.2
Alkoholische Getränke werden nur gemäss den gesetzlichen Altersgrenzen abgegeben. Das Personal kann jederzeit einen Ausweis verlangen.
6.Rückgabe und Rückerstattung
6.1
Der Ticketkauf ist verbindlich. Tickets können weder umgetauscht noch zurückgegeben werden, insbesondere nicht bei Nichterscheinen, Verspätung, Krankheit oder Programmänderungen nach Ziff. 2.3.
6.2
Wer nicht teilnehmen kann, darf das Ticket nach Ziff. 4.2 an eine andere Person weitergeben.
6.3
Vorbehalten bleiben die Rückerstattungen bei Verschiebung oder Absage nach Ziff. 7.
7.Verschiebung, Absage und Abbruch
7.1
Verschiebung: Wird die Veranstaltung verschoben, bleibt das Ticket für das neue Datum gültig. Wer am neuen Datum nicht teilnehmen kann, erhält auf Antrag per E-Mail innert 14 Tagen nach Bekanntgabe den Ticketpreis zurückerstattet.
7.2
Absage: Sagt die Veranstalterin die Veranstaltung vor Beginn ab, wird der Ticketpreis zurückerstattet exkl. Eventfrog-Gebühren.
7.3
Höhere Gewalt: Die Veranstalterin kann die Veranstaltung verschieben, absagen oder abbrechen, wenn Umstände ausserhalb ihres Einflussbereichs dies erfordern, z. B. behördliche Anordnungen, Ausfall des Veranstaltungsorts, Unwetter, Epidemien, technische Störungen oder eine Gefährdung der Sicherheit.
7.4
Abbruch: Muss die Veranstaltung nach Beginn verkürzt oder abgebrochen werden, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
7.5
Weitergehende Ansprüche, z. B. für Reise- oder Übernachtungskosten, sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
7.6
Informationen zu Verschiebung oder Absage erfolgen per E-Mail an die beim Kauf angegebene Adresse und auf www.out-of-chaos.ch.
8.Verhalten, Hausordnung und Ausschluss
8.1
Die Veranstalterin erwartet einen respektvollen Umgang mit allen Gästen, Mitwirkenden und dem Personal. Belästigung, Diskriminierung, sexuelle Übergriffe und Gewalt werden nicht toleriert.
8.2
Den Anweisungen des Personals, des Sicherheitsdienstes und der Veranstalterin ist Folge zu leisten.
8.3
Nicht gestattet sind insbesondere:
- das Mitbringen eigener Speisen und Getränke;
- Waffen, gefährliche Gegenstände und Pyrotechnik;
- der Besitz oder Konsum illegaler Substanzen;
- Rauchen ausserhalb der dafür vorgesehenen Bereiche.
8.4
Bei Verstössen kann die Veranstalterin Personen ohne Rückerstattung von der Veranstaltung ausschliessen. Weitere Massnahmen wie Hausverbot, Beizug der Polizei oder Schadenersatzforderungen bleiben vorbehalten.
9.Foto-, Video- und Tonaufnahmen
9.1
Während der Veranstaltung erstellen die Veranstalterin und von ihr beauftragte Dritte Foto-, Video- und Tonaufnahmen. Mit dem Besuch nehmen Besucher:innen zur Kenntnis, dass sie darauf erkennbar sein können. Die Aufnahmen werden entschädigungslos sowie zeitlich und räumlich unbeschränkt für Dokumentation, Website, Social Media, Medienarbeit und die Bewerbung künftiger Veranstaltungen der Veranstalterin und ihrer Partner verwendet.
9.2
Wer nicht prominent abgebildet werden möchte, teilt dies der Veranstalterin bis spätestens 17. Dezember 2026 per E-Mail an hello@out-of-chaos.ch mit und erhält beim Einlass ein gekennzeichnetes Armband. Die Veranstalterin bemüht sich, diese Personen nicht gezielt abzulichten; auf Übersichts- und Gruppenaufnahmen können sie dennoch erkennbar sein. Spätere Einwände sind ausgeschlossen: Nach der Veranstaltung besteht, soweit gesetzlich zulässig, kein Anspruch darauf, dass Aufnahmen gelöscht, nicht veröffentlicht oder nicht weiter verwendet werden.
9.3
Porträtfotos (Headshots): Die Teilnahme ist freiwillig. Die Fotos werden der abgebildeten Person per Download-Link zur Verfügung gestellt und dürfen von ihr privat und beruflich frei verwendet werden. Die Veranstalterin verwendet Porträtfotos nur mit ausdrücklicher Einwilligung der abgebildeten Person für eigene Zwecke.
9.4
Fotos und kurze Videos für private Zwecke sind erlaubt. Ton- und Videoaufzeichnungen ganzer Programmpunkte (Keynotes, Konzerte, Comedy) sowie jede kommerzielle Nutzung sind ohne Zustimmung der Veranstalterin untersagt.
10.Robotershow, Licht und Lautstärke
10.1
Die Robotershow wird von Binabik AI durchgeführt. Absperrungen und Anweisungen der Mitwirkenden sind zu befolgen. Roboter und technische Geräte dürfen nur auf ausdrückliche Aufforderung berührt oder bedient werden.
10.2
Bei technischen Problemen kann ein Programmpunkt verkürzt oder abgesagt werden; es gilt Ziff. 2.3.
10.3
Während der Konzerte können hohe Schallpegel sowie Licht- und Stroboskopeffekte auftreten.
11.Haftung
11.1
Der Besuch der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr.
11.2
Die Haftung der Veranstalterin für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die Haftung für Absicht und grobe Fahrlässigkeit sowie jede weitere zwingende gesetzliche Haftung bleiben vorbehalten.
11.3
Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände haftet die Veranstalterin im Rahmen von Ziff. 11.2 nicht. Für die Garderobe gilt zusätzlich:
- Die Abgabe kostet CHF 3 pro Gegenstand. Der Gegenstand wird gegen Vorweisen der Garderobenmarke ausgehändigt, ohne dass die Veranstalterin die Berechtigung weiter prüfen muss.
- Wertgegenstände wie Bargeld, Schmuck, Ausweise, Schlüssel und elektronische Geräte dürfen nicht in abgegebenen Kleidungsstücken oder Taschen belassen werden. Für solche Gegenstände besteht keine Haftung.
- Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist auch bei der Garderobe ausgeschlossen. Ziff. 11.2 Satz 2 bleibt vorbehalten.
- Schäden oder fehlende Gegenstände sind sofort bei der Abholung zu melden; spätere Reklamationen werden nicht berücksichtigt.
- Bei Verlust der Garderobenmarke wird der Gegenstand erst nach Ende der Veranstaltung und gegen glaubhafte Beschreibung ausgehändigt.
- Nicht abgeholte Gegenstände werden 30 Tage aufbewahrt und danach gespendet oder entsorgt.
11.4
Für Leistungen Dritter, insbesondere von Eventfrog und dem Betreiber des Veranstaltungsorts, haftet die Veranstalterin nicht.
11.5
Besucher:innen haften für Schäden, die sie am Veranstaltungsort, an der Infrastruktur oder an Geräten der Mitwirkenden verursachen.
12.Datenschutz
12.1
Die Veranstalterin bearbeitet Personendaten (z. B. Name, E-Mail-Adresse, Ticketkategorie) gemäss dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG). Die Daten dienen der Abwicklung des Ticketkaufs, dem Einlass und der Kommunikation zur Veranstaltung.
12.2
Daten werden nur an Eventfrog und weitere beauftragte Dienstleister weitergegeben, soweit dies für die Durchführung nötig ist, oder wenn eine gesetzliche Pflicht besteht. Partner und Sponsoren erhalten ohne Einwilligung keine Teilnehmerdaten.
12.3
Die Veranstalterin kann die beim Ticketkauf angegebene E-Mail-Adresse verwenden, um über künftige eigene Veranstaltungen zu informieren. Dem kann jederzeit widersprochen werden, über den Abmeldelink in jeder E-Mail oder per E-Mail an hello@out-of-chaos.ch.
12.4
Eventfrog bearbeitet Daten zusätzlich nach seiner eigenen Datenschutzerklärung.
12.5
Auskunfts-, Berichtigungs- und Löschbegehren können an hello@out-of-chaos.ch gerichtet werden. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung auf www.out-of-chaos.ch.
13.Schlussbestimmungen
13.1
Es gilt die zum Zeitpunkt des Ticketkaufs gültige Fassung dieser AGB.
13.2
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die ihrem Zweck am nächsten kommt.
13.3
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
13.4
Bei Streitigkeiten bemühen sich die Parteien zunächst um eine gütliche Einigung. Gerichtsstand ist Zürich. Vorbehalten bleiben zwingende Gerichtsstände, insbesondere jener für Konsumentinnen und Konsumenten an ihrem Wohnsitz (Art. 32 ZPO).
Forch, 29. Oktober 2026
The Fecta